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Antragstellung

Antragstellung

Vorweg eine Bitte in eigener Sache: Wir bearbeiten Ihren Antrag in jedem Fall so schnell wie möglich. Wir möchten Sie daher bitten, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen!

Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt ab dem 1. August 2012 durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz.
Wenn Sie sich zunächst über den QualiScheck informieren möchten können Sie sich an die kostenfreie QualiScheck-Servicenummer wenden. Auch wenn Sie später konkrete Fragen zu einem bereits gestellten Antrag haben, erreichen Sie unter dieser Rufnummer die zuständigen Mitarbeiter: 0800 5 888 432

In drei Schritten zur Förderung

Schritt 1: QualiScheck beantragen 
Sie können das Antragsformular für den QualiScheck entweder direkt am Computer ausfüllen und zur Unterschrift ausdrucken (empfohlen) oder unausgefüllt ausdrucken und Ihre Angaben handschriftlich einsetzen. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, sich über die genannte Servicenummer einen Antrag zuschicken zu lassen.

Antrag auf Ausstellung eines QualiSchecks

  • Wenn Sie Einwohner/in des Landes Rheinland-Pfalz sind: Kopie des Personalausweises oder einer Meldebescheinigung
  • Wenn Sie in Rheinland-Pfalz arbeiten, aber außerhalb des Bundeslandes wohnen:  Erklärung zum Beschäftigungsort 
  • Wenn Sie Existenzgründer/in sind: Gewerbeanmeldung

Bitte beachten Sie: Anträge, die nicht vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind oder bei denen die notwendigen Unterlagen fehlen, können nicht bearbeitet werden!

 

Schritt 2: Weiterbildung machen 
Sobald Sie Ihren QualiScheck erhalten haben, können Sie sich für die auf dem QualiScheck benannte Weiterbildung anmelden. Zusammen mit dem QualiScheck erhalten Sie den Erstattungsantrag, in den Ihre Daten bereits eingesetzt worden sind. Bitte heben Sie QualiScheck und Erstattungsantrag bis zum Abschluss der Weiterbildung auf.

 

Schritt 3: Förderung erhalten
Nachdem Sie die Weiterbildung absolviert und in voller Höhe bezahlt haben, lassen Sie sich bitte von Ihrem Weiterbildungsträger auf der Rückseite des QualiSchecks Ihre Teilnahme und den Zahlungseingang bestätigen. Unterschreiben Sie den Erstattungsantrag und senden diesen an die eingedruckte Adresse.
Nach abschließender Prüfung wird der Förderbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Sollte sich herausstellen, dass Sie an der Weiterbildung bei dem gewünschten Weiterbildungsträger nicht teilnehmen können (etwa weil der Kurs zwischenzeitlich voll ist), können Sie einen stark verkürzten Antrag verwenden, um sich einen neuen QualiScheck ausstellen zu lassen. Bitte beachten Sie: Diese Möglichkeit besteht nur dann, wenn alle anderen Antragsdaten gleich bleiben. Der ursprünglich ausgestellte QualiScheck verliert mit der neuen Antragsstellung seine Gültigkeit und kann nicht mehr verwendet werden. Der Antrag auf Erstattung muss spätestens bis zum 31.03.2015 vorgelegt werden.