Der Projektträger und das Land Rheinland-Pfalz
Es ist interessant zu sehen, was alles gemacht werden muss, damit ein Projekt überhaupt entsteht und welche Aufgaben ein Projektträger hat. Da steckt viel Arbeit drin.
Idee
Der Projektträger hat eine Idee zur Durchführung eines Projektes und erarbeitet ein entsprechendes Konzept.
Förderantrag
Der Projektträger stellt einen Förderantrag bei den verschiedenen Finanzgebern; z.B. bei der zuständigen Arbeitsagentur und beim Land Rheinland-Pfalz für Mittel des Europäischen Sozialfonds und arbeitsmarktpolitische Landesmittel.
Prüfung
Das Land Rheinland-Pfalz erhält viele Förderanträge und muss dann entscheiden, welche Projektkonzepte am besten den Förderkriterien des Landes entsprechen und welche dann auch tatsächlich gefördert werden. Hier gibt es in jedem Jahr einen zur Verfügung stehenden Betrag, d.h. nicht alle Projekte können gefördert werden.
Entscheidung
Der Projektträger erhält eine Ablehnung oder eine Aufforderung zur Antragstellung.
Vorbereitung
Bei einer Aufforderung zur Antragstellung stellt der Projektträger seinen Förderantrag und kann anschließend das Projekt vorbereiten, evtl. Mitarbeiter einstellen, Räumlichkeiten anmieten und Teilnehmende für das Projekt gewinnen.
Durchführung
Der Projektträger führt das Projekt durch, den Teilnehmenden werden die Förderziele vermittelt und sie werden bei ihrer persönlichen Zielerreichung begleitet.
Abrechnung
Der Projektträger rechnet das Projekt bei den Finanzgebern ab und hat somit die Verantwortung und die Haftung für die Umsetzung.