Menü  

Die Organe der EU

Die Europäische Union, das sind ihre 28 Mitgliedsstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger. Das Besondere an der EU ist,
dass alle Mitgliedsstaaten souverän und unabhängig bleiben, doch sie übertragen einige ihrer hoheitlichen Befugnisse an Institutionen, die sie selbst geschaffen haben. Damit können Entscheidungen bei Themen von gemeinsamem Interesse demokratisch getroffen werden.

Die EU beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Das bedeutet: Jede Maßnahme der EU basiert auf Verträgen, die alle EU-Länder freiwillig und demokratisch bewilligt haben. Die Verträge werden zusammen von allen EU-Mitgliedsstaaten ausgehandelt und vereinbart und daraufhin von den nationalen Parlamenten oder durch Referendum angenommen. Die Verträge regeln die Ziele der EU, die Aufgaben ihrer Institutionen, die Beschlussfassung und auch das Verhältnis zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament vertritt die europäischen Bürger und wird seit 1979 direkt von ihnen gewählt. Die Wahlen finden alle 5 Jahre statt. Jeder in das Wahlverzeichnis eingetragene EU-Bürger ist wahlberechtigt. Zur Zeit hat das Europäische Parlament 751 Abgeordnete. Die Sitze werden auf der Grundlage der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten zugeteilt. Deutschland entsendet 96 Abgeordnete in das Europäische Parlament. Tagungsorte sind Brüssel, Straßburg und auch Luxemburg. Das Parlament wählt seinen Präsidenten für zweieinhalb Jahre. Dieser vertritt das Parlament gegenüber anderen EU-Institutionen und nach außen. Das Parlament ist zusammen mit dem Rat für die Gesetzgebung zuständig. Es übt eine demokratische Kontrolle aus über alle Organe der EU, vor allem über die Kommission. Es stimmt der Ernennung des Kommissionspräsidenten und der - Mitglieder zu oder lehnt sie ab. Es kann auch einen Mißtrauensantrag gegen die gesamte Kommission stellen. Mit dem Rat teilt es sich die Befugnis über den Haushalt, kann ihn so beeinflussen, genehmigen oder ablehnen.

Weitergehende Informationen zum Europäischen Parlament finden Sie hier: http://www.europarl.eu

Der Europäische Rat

Er ist die höchste politische Instanz der EU. Ihm gehören die Staats- und Regierungschefs aller EU- Mitgliedsstaaten sowie der Präsident der Europäischen Kommission an. Der Europäische Rat selbst hat einen ständigen Präsidenten, der für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt wird und einmal wiedergewählt werden kann. Er darf nicht gleichzeitig ein nationales Amt ausüben. Die Treffen des Europäischen Rates (oft auch „Gipfeltreffen“ genannt) finden in der Regel zweimal pro Halbjahr statt. Bei dringenden Themen in der Wirtschafts- und Außenpolitik können auch außerordentliche Tagungen des Europäischen Rats einberufen werden. Auch der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (Glossar: das ist quasi der Außenminister der EU) nimmt an den Beratungen des Europäischen Rates teil. Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Ziele und Prioritäten (Glossar: die wichtigsten Aufgaben, die Vorrang haben) der EU fest. Außerdem faßt er Beschlüsse, für die im Rat (auf der Ebene der Fach-Minister der einzelnen Länder) keine Übereinstimmung gefunden werden konnte. Des Weiteren beschäftigt sich der Europäische Rat im Rahmen der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ auch mit anstehenden internationalen Problemen.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: http://european-council.europa.eu

Der Rat

Dem Rat (oft auch „Ministerrat“ genannt) gehören Minister der nationalen Regierungen von EU- Mitgliedsstaaten an. Jedes Mitgliedsland führt im Wechsel 6 Monate lang den Vorsitz des Rates. Der Vorsitz im Rat und der Vorsitz im Europäischen Rat dürfen nicht deckungsgleich sein. Pro Mitgliedsland nimmt ein Minister an der Ratstagung teil. Die anwesenden Minister sind berechtigt für die von ihnen vertretenen Regierungen verbindlich zu sprechen. Auf den Tagungen des Rats geht es um Beratungen zu einer Einigung über Rechtsvorschriften der EU gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. Es wird die Politik der Mitgliedsstaaten koordiniert – zum Beispiel in der Wirtschaftspolitik. Nach den Vorgaben des Europäischen Rates wird die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU entwickelt. Internationale Übereinkünfte zwischen EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen werden vom Rat geschlossen. Der Haushaltsplan der EU muss vom Rat und dem Europäischen Parlament genehmigt werden. Geht es um “Auswärtige Angelegenheiten“, so tagt der Rat unter dem Vorsitz des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: http://www.consilium.europa.eu

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist ein von den Mitgliedsstaaten unabhängiges Organ der EU mit Sitz in Brüssel. Sie wahrt und vertritt die Interessen der EU insgesamt. Die Europäische Kommission besteht aus einem Kommissionsmitglied je Mitgliedsstaat, den sogenannten Kommissaren, einschließlich dem Präsidenten der Kommission und dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik. Die Kommissare werden im Einvernehmen zwischen den Mitgliedsstaaten für eine fünfjährige Amtszeit benannt und vom Europäischen Parlament bestätigt. Die Kommission ist gegenüber dem Europäischen Parlament verantwortlich und muß zurücktreten, wenn das Parlament ihr das Mißtrauen ausspricht. Die Kommissare dienen allein der EU und dürfen keinerlei Weisungen von nationalen Regierungen entgegennehmen. Die Kommission hat im Wesentlichen vier Aufgaben:

  • Unterbreitung von Vorschlägen für neue Gesetzesvorlagen, Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen, die dann vom Parlament und dem Rat entschieden werden müssen.
  • Durchführung der EU-Politik und Verwaltung des Haushalts
  • Kontrolle der Einhaltung des EU-Rechts (gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof)
  • Repräsentation der Europäischen Union in der Welt

Die Angestellten der Kommission arbeiten in sogenannten Generaldirektionen (GD) oder Diensten. Jede GD ist für einen bestimmten Politikbereich zuständig (z. B. Handel oder Wettbewerb), wird von einem Generaldirektor geleitet, der wiederum einem Kommissar / einer Kommissarin gegenüber verantwortlich ist.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: http://ec.europa.eu

Der Europäische Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg besteht aus jeweils einem Richter pro EU-Mitgliedsstaat, denen neun Generalanwälte zur Seite stehen. Sie werden im Einvernehmen von den den Regierungen der Mitgliedsstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Sie müssen nachweislich unparteilich sein. Der Europäische Gerichtshof ist Wächter über das EU-Recht und gewährleistet u.a., dass das EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten einheitlich ausgelegt und angewandt wird. Er überprüft die Rechtmäßigkeit der Aktivitäten der EU-Organe und stellt sicher, dass die Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen. Des Weiteren ist er damit beauftragt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedsstaaten, EU-Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: http://curia.europa.eu

Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) mit Sitz in Luxemburg ist zuständig für die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union. Er kontrolliert, ob das Finanzmanagement der EU solide ist, ob eine ordnungsgemäße Erhebung und Verwendung der EU-Mittel vorliegt. Außerdem führt der Rechnungshof Prüfbesuche durch bei den Institutionen der EU, bei den Mitgliedsstaaten und in anderen Ländern, die EU-Mittel erhalten. Er setzt sich aus 28 Mitgliedern zusammen (einem je EU-Land), die aufgrund ihrer Kompetenz und Unabhängigkeit ausgewählt wurden. Sie sind ausschließlich für den Europäischen Rechnungshof tätig. Denn um seine Aufgabe ordentlich erfüllen zu können, muß der Europäische Rechnungshof, als oberste Prüfbehörde, völlig unabhängig sein von den Institutionen, die er prüft.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: http://eca.europa.eu

Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1998 mit der Einführung des Euro gegründet . Sie besteht aus den Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten im Euro-Raum. Sie ist zuständig für die Währungspolitik im Euro-Raum. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Wahrung der Preisstabilität. Außerdem trägt sie mit ihrer Tätigkeit zur Förderung der Beschäftigung und eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums in der EU bei. Die EZB hält und verwaltet die offiziellen Währungsreserven der Mitglieder des Euro-Raums. Sie genehmigt die Herstellung der Euro-Banknoten durch die Länder des Euro-Raums. Sie führt Devisengeschäfte durch und beobachtet statistische Daten der nationalen Zentralbanken. Die EZB reagierte auf die Wirtschaftskrise indem sie neue Bankenvorschriften mit strengeren Bedingungen für die großen Banken erließ. Heute werden die wichtigsten Kreditinstitute direkt von der EZB beaufsichtigt. Bei hochrangigen EU-Sitzungen und bei wichtigen internationalen Treffen wird die EZB durch ihren Präsidenten vertreten. Er wird ernannt vom Europäischen Rat für eine Amtszeit von acht Jahren.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: https://www.ecb.europa.eu