Antragstellung

Die Antragstellung auf Förderung aus dem ESF+ in Rheinland-Pfalz basiert auf einem transparenten und rechtssicheren Verfahren, das wir versuchen, so einfach wie möglich zu gestalten. 

Grundlage für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Projekten, die mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus gefördert werden, sind die so genannten Förderfähigkeitsregeln, die regelmäßig aktualisiert werden. Die Auswahl und Genehmigung von Projekten erfolgt auf Basis von transparenten Projektauswahlkriterien, die der ESF+-Begleitausschuss beschlossen hat. 

Die Antragstellung selbst erfolgt in drei Schritten.

Die Erstberatung potenzieller Projektträger erfolgt durch die ESF+-Beratungsstelle. Diese externe Beratungsstelle berät Sie über die Voraussetzungen und Schwerpunkte der ESF+-Förderung sowie über das Antragsverfahren. Sie führt auch die Akkreditierung von neuen Projektträgern durch. Unser Rat: Informieren Sie sich vor einer Antragstellung über die Voraussetzungen (z.B. die Akkreditierung), Förderschwerpunkte und Rahmenbedingungen und nutzen Sie den Service der ESF+-Beratungsstelle.

ESF+-Beratungsstelle

Zur Vorbereitung der Projektauswahl ruft die ESF-Verwaltungsbehörde zwei Mal jährlich zur Einreichung von Projektvorschlägen auf. Die Aufrufe werden auf dieser Webseite angekündigt und veröffentlicht. Zudem wird über die Veröffentlichung des Aufrufs per ESF-Infomail informiert. 

Interessierte Projektträger können sich an dem Anmeldeverfahren beteiligen und ein oder mehrere Projektvorschläge in den spezifischen Zielen und Förderansätzen anmelden, die aktuell aufgerufen werden.

Über den Erfolg Ihrer Projektanmeldung entscheidet ein Auswahlgremium anhand der vom ESF+-Begleitausschuss beschlossenen Projektauswahlkriterien. Wenn Ihre Projektanmeldung erfolgreich war, können Sie mit der Antragstellung beginnen.

Aufrufe
Projektauswahlkriterien
Bewertungsmatrix für Projektanmeldungen
Förderfähigkeitsregeln

Nach erfolgreicher Teilnahme am Anmeldeverfahren und nach einer Erstberatung durch die ESF-Beratungsstelle können Sie Ihren Antrag ausschließlich über unser EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus stellen. Hilfestellungen und Hinweise zur Bedienung stellen wir Ihnen im Falle einer Antragstellung zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Projektanträge können nur von akkreditierten Projektträgern gestellt werden. Die Akkreditierung erfolgt bei der ESF-Beratungsstelle.

EurekaRLP Plus