Antragstellung


Hier erfahren Sie, wie Sie die Förderung aus dem Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung beantragen bzw. erhalten.

Die Antragstellung sowie die Kostenerstattung erfolgen über das EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus.

Der Antrag muss dort spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.

Zur Beantragung der betrieblichen Weiterbildung sind folgende Unterlagen erforderlich, die alle im EDV-Begleitsystem hochzuladen sind:

  • Nachweis über den Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz, z. B. Handelsregisterauszug
  • Nachweis sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, z.B. Bestätigung Finanzamt bzw. einer/s Steuerberaterin/Steuerberaters
  • Auszug aus dem Transparenzregister
  • Erklärung zur Wahrung der Charta der Grundrechte 
  • Unterlagen zum geplanten Weiterbildungsangebot, aus dem mindestens der Weiterbildungsanbieter, der Zeitraum, der Stundenumfang, der Inhalt und die Weiterbildungskosten hervorgehen; zusätzlich die weiteren Angebote, die zur Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingeholt wurden (eine Arbeitshilfe Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots stellen wir zur Verfügung)
  • unterschriebener Antrag (nach abschließender Prüfung des Antragsverfahrens).

Die Daten der an der Weiterbildung teilnehmenden Erwerbstätigen sind im EDV-Begleitsystem zu erfassen. Die Teilnehmenden sind dazu im Vorfeld über das Merkblatt Informationen und Erläuterungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten aufzuklären und müssen diese Aufklärung sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu ihren personenenbezogenen Daten bestätigen (Vordruck Erklärung des/der Teilnehmenden). Bitte beachten Sie: Für den Fall, dass ein/e angemeldete/r Teilnehmer/in nicht an der geplanten Weiterbildung teilnehmen kann (z.B. wegen Krankheit), kann ein anderer Teilnehmer im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus nachgemeldet werden.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme und nach Prüfung Ihre Antrags auf Kostenerstattung im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus. Die Erstattung des teilnehmerbezogenen Pauschalbetrags ist von der Teilnahme der Erwerbstätigen an der Weiterbildung abhängig. Als Nachweise sind die Teilnahmezertifikate, die vom Weiterbildungsanbieter ausgestellt wurden, hochzuladen.

Alle auf die Weiterbildung bezogenen Unterlagen, vor allem die unterzeichneten Erklärungen zu Datenerhebung und die Teilnehmendenzertifikate, müssen Sie mindestens 5 Jahre aufbewahren. Diese Fünfjahresfrist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem Sie die Fördermittel ausgezahlt erhalten haben. Nach der Prüfung des Erstattungsantrags ergeht ein Schlussbescheid und die Erstattung des Pauschalbetrags. Der Abbruch oder eine unvollständige Durchführung der Weiterbildung schließen die Erstattung aus.

Die Antragstellung erfolgt über das EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus. Wie Sie sich dort registrieren und den Antrag stellen erfahren Sie hier:

Erste Schritte Registrierung und Antragstellung Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung
 

Kontakt
Für alle inhaltlichen Fragen rund um die Antragsstellung stehen wir Ihnen unter 06131-967149 montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung.

Gerne können Sie uns aber auch eine E-Mail schicken an: info(at)berufliche-weiterbildung.rlp.de

Bei technischen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von EurekaRLP Plus wenden Sie sich bitte an unseren Helpdesk unter helpdesk(at)ism-mainz.de.

Vordrucke

Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten

Erklärung des/der Teilnehmenden zur Datenerhebung

Selbstverpflichtungserklärung zur Wahrung der EU-Grundrechtecharta

Dokumentation der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Die Förderung im Rahmen des Förderprogramms Betriebliche Weiterbildung wird auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen gewährt.