ESF+-Begleitausschuss

Illustration eines Beteiligungsprozesses

Das Partnerschaftsprinzip ist für die erfolgreiche Umsetzung des ESF+-Programms in Rheinland-Pfalz von großer Bedeutung, denn es trägt dazu bei, die Transparenz von Entscheidungen und die Effizienz der Förderung zu erhöhen. Das bedeutet: Partner der Zivilgesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartner, kommunale Spitzenverbände und einschlägige Behörden begleiten das ESF+-Programm von der Vorbereitung bis zum Abschluss.

Diesbezüglich wurde zur Prüfung der Durchführung des ESF+-Programms gemäß Art. 38 der Verordnung (EU) 2021/1060 ein Begleitausschuss eingerichtet. Die konstituierende Sitzung fand am 13.09.2022 statt. Den Vorsitz führt die ESF+-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Die Aufgaben des Begleitausschusses sind insbesondere in Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2021 beschrieben. Hierzu zählen hauptsächlich

  • die Prüfung der Programmdurchführung einschließlich der Einhaltung der Etappenziele,
  • die Prüfung der Kommunikationsmaßnahmen,
  • die Genehmigung der Auswahlmethodik und -kriterien der Projektvorhaben,
  • die Genehmigung des abschließenden Leistungsberichtes,
  • die Genehmigung des Evaluierungsplanes sowie
  • die Genehmigung von Änderungsvorschlägen der Verwaltungsbehörde zum ESF+-Programm Rheinland-Pfalz.

Der Ausschuss setzt sich u.a. zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern

  • der Programmverwaltungsbehörde im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung,
  • der an der Umsetzung des ESF+ beteiligten rheinland-pfälzischen Landesministerien,
  • der Kommunen,
  • der Wirtschafts- und Sozialpartner,
  • der Zivilgesellschaft,
  • des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie
  • der Europäischen Kommission.

Übersicht über die Mitglieder im Begleitausschuss

Im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und zur Optimierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Rahmen der Umsetzung des ESF+ wurden diese Organisationen bereits bei der Erstellung des ESF+-Programms Rheinland-Pfalz einbezogen.

Der Begleitausschuss hat in seiner konstituierenden Sitzung am 13. September 2022 eine Geschäftsordnung verabschiedet sowie die Kriterien zur Auswahl von Projektträgern und Projekten geprüft und genehmigt (geändert per Umlaufbeschluss am 15.01.2024).

In seiner Sitzung am 15. Mai 2023 hat er den Evaluierungsplan zum ESF+-Programm 2021-2027 beschlossen.

Geschäftsordnung
Projektauswahlkriterien
Evaluierungsplan