Aktive Inklusion

Die Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit bleibt auch in der Förderperiode 2021-2027 ein Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Arbeitsmarktpolitik. Die jeweiligen Projekte zielen darauf ab, erwerbsfähige Langzeitleistungsbeziehende im Bürgergeld-Bezug durch ganzheitliche Qualifizierung und niedrigschwelliges Coaching zu fördern. Darüber hinaus werden spezifische Projekte zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von langzeitleistungsbeziehenden Frauen im Bürgergeld-Bezug gefördert.

Förderansätze

Im Rahmen des ESF+-Förderansatzes werden SGB II-Langzeitleistungsbeziehende und deren Familien ganzheitlich unterstützt. Menschen im Kontext Fluchtmigration sowie Personen mit im Haushalt lebenden Kindern können teilnehmen, auch wenn das Kriterium Langzeitleistungsbezug noch nicht erfüllt ist. Gefördert wird eine Kombination aus umfassendem Coaching der gesamten Familie und eine intensive Einzelbetreuung der Teilnehmenden. Dadurch soll die aktive Teilnahme am sozialen Leben, sowie das Zusammenleben in den Familien gestärkt werden. Gleichzeitig wird die Beschäftigungsfähigkeit erhöht, um dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ziel ist es auch, den in den Familien lebenden Kindern Fördermöglichkeiten zu eröffnen oder sie schulisch zu stabilisieren und ihnen frühzeitig Perspektiven für ihr weiteres Leben aufzuzeigen. Die Betreuung findet überwiegend in Form aufsuchender oder begleitender Sozialarbeit statt.

Rahmenbedingungen zum Förderansatz Bedarfsgemeinschaftscoaching

Mit dem ESF+-Förderansatz „Perspektiven eröffnen Plus“ soll insbesondere dem Langzeitleistungsbezug entgegengewirkt, die digitalen Kompetenzen gefördert und mittelfristig bis langfristig die Chancen auf eine Vermittlung in Arbeit durch eine Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden. Zur Zielgruppe der Projekte gehören Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich SGB II. Bei Personen im Kontext Fluchtmigration und bei Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern entfällt das Kriterium Langzeitleistungsbezug. Damit einher geht das Ziel, das Armutsrisiko zu vermindern und die Zielgruppe auf die Herausforderungen der Transformation der Arbeitswelt vorzubereiten und damit nicht von den Entwicklungen abzuhängen.

Rahmenbedingungen zum Förderansatz Perspektiven eröffnen Plus

Zur Zielgruppe des ESF+-Förderansatzes gehören langzeitleistungsbeziehende Frauen im Rechtskreis SGB II. Bei Frauen, die mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder die im Kontext Fluchtmigration einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, entfällt das Kriterium Langzeitleistungsbezug. Durch Beratung, Coaching und Qualifizierung soll die Beschäftigungsfähigkeit der Frauen erhöht, Langzeitleistungsbezug reduziert und damit aktiv ein Beitrag zur Bekämpfung der Armut in Rheinland-Pfalz geleistet werden. In den Projekten soll auf die regionalen Bedarfe und die spezifische Ausgangslage der Frauen individuell eingegangen werden.

Rahmenbedingungen Förderansatz Frauen aktiv in die Zukunft