Information & Kommunikation

Projekte, die eine Förderung aus dem ESF+ erhalten, sind verpflichtet, die Förderung nach außen sichtbar zu machen. Hiermit soll die Rolle der Europäischen Union betont und die Öffentlichkeit über Ziele und Erfolge des ESF+ unterrichtet werden. Zudem sollen die Informations- und Kommunikationssmaßnahmen zur Verwendung von ESF+-Mitteln in den einzelnen Projekten dazu beitragen, dass die Förderpolitik transparenter wird und für jeden Bürger und jede Bürgerin nachvollziehbar ist.

In der Förderperiode 2021-2027 definiert die Verordnung (EU) 2021/1060 konkrete Zuständigkeiten sowohl für die Verwaltungsbehörde als auch für die Begünstigten. Als Hilfestellung und Unterstützung für die Begünstigten haben wir einen Leitfaden zu den Informations- und Kommunikationsvorschriften für den ESF+ in Rheinland-Pfalz entwickelt. Der Leitfaden richtet sich an:

  • Begünstigte im Rahmen der Förderung aus dem ESF+-Programm 2021-2027 des Landes Rheinland-Pfalz sowie
  • Behörden, die an der Umsetzung des ESF+ in der Förderperiode 2021-2027 in Rheinland-Pfalz beteiligt sind.

Die Rechtsgrundlagen für die Informations- und Kommunikationspflichten sind Art. 46-50 und Anhang IX der Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung) sowie Art. 36 der Verordnung (EU) 2021/1057 (ESF+-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung.

Vorlage für projektspezifische Plakate

Für Ihr aus ESF+-Mitteln finanziertes Vorhaben müssen Sie während der Durchführung mindestens ein Plakat (Mindestgröße A3) mit Informationen zum Projekt an einer gut sichtbaren Stelle, etwa im Eingangsbereich eines Gebäudes oder in Kursräumen, anbringen. Dafür steht Ihnen ein vorbereitetes Eindruckplakat in drei Varianten zur Verfügung.