Wer und was wird gefördert?
Ziel der betrieblichen Weiterbildung ist insbesondere der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Erhöhung des Qualifikationsniveaus von Arbeitskräften. Die Förderung der betrieblichen Weiterbildung soll die berufliche Anpassung der Erwerbstätigen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Fachkräftebedarf auch im Hinblick
auf den Transformations- und Digitalisierungsprozess absichern. Um diese Prozesse im Sinne der Erwerbstätigen zu gestalten, muss vor allem die Qualifizierung unterstützt
werden.
Zielgruppe für die betriebliche Weiterbildung sind Erwerbstätige in Unternehmen des Privatrechts mit einem Sitz oder einer selbstständigen Niederlassung in Rheinland-Pfalz. Diese Unternehmen sind zugleich antragsberechtigt.
Bitte beachten Sie: Sie können die Teilnehmenden Ihres Unternehmens erst nach Übersendung des vollständigen Antrags im EDV-Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde für die Weiterbildung anmelden. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung vorliegen.
Zielgruppe des Förderprogramms Betriebliche Weiterbildung sind Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat. Der Antrag auf Förderung wird von dem jeweiligen Unternehmen gestellt und muss sich auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz beziehen.
Nicht gefördert werden:
- Öffentliche Unternehmen/Betriebe und öffentliche Unternehmen/Betriebe in öffentlicher Hand
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Zf. 18 AGVO (z.B. laufendes Insolvenzverfahren, erheblicher Verlust des Stammkapitals)
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind (Art. 1 Nr. 4 Buchstabe a AGVO)
- Transfergesellschaften
Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die - am jeweiligen Bedarf des Unternehmens orientiert - der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen.
Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieter, wie z.B. Inhouse-Seminare oder Inhouse-Lehrgänge. Die betriebliche Fortbildung muss dabei nicht in den Räumlichkeiten des Unternehmens erfolgen.
Mit dem Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung werden aus Gründen der Qualitätssicherung nur solche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die von akkreditierten Bildungsträgern angeboten werden oder die nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder oder durch Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts anerkannt sind.
Als akkreditierte Bildungsträger gelten:
- Anerkannte Bildungsträger nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder
- Bildungsträger mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die als Projektträger des Europäischen Sozialfonds Plus akkreditiert sind
- Hochschulen und deren Institute
- Volkshochschulen
- Bildungsträger, sofern sie Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind oder von diesen als Bildungsträger anerkannt sind
- Bildungsträger, die von Sozialversicherungsträgern oder der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert sind oder über eine Zertifizierung anerkannter Qualitätsmanagementsysteme verfügen.
Die Förderung kann in der Region Trier (Stadt Trier, Landkreis Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis, Landkreis Bernkastel-Wittlich) bis zu 60 Prozent und in den übrigen Regionen in Rheinland-Pfalz bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 Euro je Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Förderfähig sind:
- Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren unternehmensexterner Weiterbildungsanbieter inklusive weiterer Aufwendungen, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind (z.B. Skripte, Materialien)
- Personalausgaben für die Teilnehmenden sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet und die Personalkosten nicht bereits durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden. Sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfinden, kann dieser finanzielle Eigenanteil des Unternehmens ganz oder teilweise im Rahmen einer indirekten Kofinanzierung der Personalausgaben für die teilnehmenden Erwerbstätigen erbracht werden (Ausgaben für Freistellungen). Dies erfolgt anhand einer obligatorischen Pauschale in Höhe von 26 Euro je Zeitstunde und Teilnehmenden.
Nicht gefördert werden:
- Weiterbildungen, deren Kosten weniger als 100 Euro betragen
- Weiterbildungen, für die bereits vor Erhalt der Bewilligung eine Anmeldung erfolgt ist oder der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit dem unternehmensexternen Weiterbildungsanbieter erfolgt ist
- Weiterbildungen, die vor Erhalt der Bewilligung begonnen wurden
- Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Fach- und Sachkundenachweise für Funktionen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist (siehe Rahmenbedingungen für den Förderansatz Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige)
- Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Inhalte oder Methoden bzw. Technologie von L. Ron Hubbard angewandt, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.
- Erwerb einer Fahrerlaubnis
- Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen
- Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme
Ob die Fördervoraussetzungen auf Sie zutreffen, wird im Rahmen der Antragstellung von uns geprüft und erst mit der Bewilligung des Zuschusses haben Sie Gewissheit. Allerdings haben wir einen Vorab-Check für Sie vorbereitet, der Ihnen eine gute Orientierung bietet, ob das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung bei Ihnen passt.
Die Förderung im Rahmen des Förderprogramms Betriebliche Weiterbildung wird auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen gewährt.