Wer und was wird gefördert?

Älterer Herr in einer Weiterbildung

Ziel des QualiSchecks ist es, den Stellenwert beruflicher Weiterbildung zu erhöhen, mehr Menschen zur Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren und sie dabei finanziell zu unterstützen.

Gefördert werden somit individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.


Bitte beachten Sie: Sie können sich erst nach Übersendung des vollständigen Antrags im EDV-Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde für Ihre Weiterbildung anmelden. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung vorliegen. 

Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, und das ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Das Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung. Bitte beachte Sie, dass daher folgende Personengruppen nicht gefördert werden können:

  • Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
  • Personen, die eine Erstausbildung absolvieren
  • Personen, die im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind
  • Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler (bitte prüfen Sie eine Antragstellung im Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung)
  • Nicht Erwerbstätige

Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.

Aus Gründen der Qualitätssicherung werden nur solche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die von akkreditierten Bildungsträgern angeboten werden oder soweit die Maßnahmen nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder oder durch Anstalten des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Als akkreditierte Bildungsträger gelten:

  • Anerkannte Bildungsträger nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder
  • Bildungsträger mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die als Projektträger des Europäischen Sozialfonds Plus akkreditiert sind
  • Hochschulen und deren Institute
  • Volkshochschulen
  • Bildungsträger, sofern sie Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind oder von diesen als Bildungsträger anerkannt sind
  • Bildungsträger, die von den Sozialversicherungsträgern oder der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert sind oder über eine Zertifizierung anerkannter Qualitätsmanagementsysteme verfügen.

Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten  bzw. Weiterbildungen von mind. 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit für Fortbildungsabschlüsse auf Grundlage des § 53b des Berufsbildungsgesetztes oder des § 42b der Handwerksordnung können nur dann gefördert werden, wenn diese nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (www.aufstiegs-bafoeg.de) gefördert werden können.

Gefördert werden 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z.B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind). Sonstige Kosten, wie z. B. Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten.

Nicht gefördert werden:

  • Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten weniger als 100 Euro betragen.
  • Weiterbildungen, zu denen sich der/die Antragsteller/in bereits vor Erhalt des Bewilligungsbescheids angemeldet hat.
  • Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Fach- und Sachkundenachweise für Funktionen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
  • Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Inhalte oder Methoden bzw. Technologie von L. Ron Hubbard angewandt, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.
  • Der Erwerb einer Fahrerlaubnis.
  • Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen.
  • Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers
  • Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme (z.B. einzelne Semester).

Ob die Fördervoraussetzungen auf Sie zutreffen, wird im Rahmen der Antragstellung von uns geprüft und erst mit der Bewilligung des Zuschusses haben Sie Gewissheit. Allerdings haben wir einen Vorab-Check für Sie vorbereitet, der Ihnen eine gute Orientierung bietet, ob der QualiScheck bei Ihnen passt.

Vorab-Check

Die Förderung im Rahmen des Förderprogramms QualiScheck wird auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen gewährt.