Lebenslanges Lernen - Transformation der Arbeitswelt

Dem lebenslangen Lernen kommt gerade im Hinblick auf die Transformation der Arbeitswelt eine besondere Bedeutung zu. Hier setzt der ESF+ an, fördert berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen und unterstützt Erwerbstätige bei der Anpassung an die Transformation der Arbeitswelt. Schwerpunkte sind darüber hinaus die Förderung des Ausbaus berufsbegleitender Studiengänge, der Alphabetisierung und Grundbildung sowie von Beratungsstellen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen. In ausgewählten Berufen mit Fachkräftemangel außerhalb des Berufsbildungsgesetzes werden zudem Projekte im Bereich der „assistierten Ausbildung“ gefördert.

Förderansätze

Aus der Transformation resultieren vor dem Hintergrund verstärkter Digitalisierung beispielsweise Anpassungsbedarfe in den Themen Kompetenzerhalt und -entwicklung, Arbeitsorganisation und Führung sowie Gesunderhaltung am Arbeitsplatz. Diese Themen sollen in den Projekten mit Blick auf die Transformation der Arbeitswelt bearbeitet werden. Ebenso gilt es den nachhaltigen Resourceneinsatz bzw. nachhaltiges Verhalten im Arbeitsumfeld in den Blick zu nehmen. Ein übergreifendes Querschnittsthema sind zudem die Auswirkungen und Konsequenzen der durch die Corona-Pandemie ausgelösten bzw. beschleunigten betrieblichen Veränderungsprozesse. 

Es werden Projekte gefördert, die durch eine entsprechende Qualifikation Erwerbstätige dabei unterstützen, zu erkennen, welche konkreten Herausforderungen aus dem Wandel resultieren und welche praxisnahen Veränderungen in ihrem beruflichen Umfeld bzw. Betrieb erforderlich sind. Dabei besteht eine wesentliche Herausforderung darin, die notwendigen Anpassungen parallel zum Arbeits- und Betriebsalltag einzuleiten und nachhaltig zu implementieren. 

Rahmenbedingungen zum Förderansatz Unterstützung von Transformationsprozessen

Der Europäische Sozialfonds Plus und das Land Rheinland-Pfalz unterstützen Beschäftigte mit dem QualiScheck bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung. Der QualiScheck kann von Beschäftigten beantragt werden, die ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben – und das unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Der QualiScheck fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Die Weiterbildung muss im beruflichen Kontext stehen und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit oder der Erhöhung des Qualifikationsniveaus beitragen. Die Förderung gilt auch für Weiterbildungsmaßnahmen, die einer beruflichen Veränderung dienen.

Gefördert werden 60 Prozent der Weiterbildungskosten, das heißt Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren inklusive weiterer Aufwendungen, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind (zum Beispiel Skripte, Materialien). Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr.

Weitere Informationen zum Förderansatz QualiScheck

Zielgruppe des Förderprogramms Betriebliche Weiterbildung sind Erwerbstätige in Unternehmen des Privatrechts. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat.

Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Veranstaltungen durch externe Weiterbildungsanbieter.

Die Förderung kann in der Region Trier (Stadt Trier, Landkreis Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis, Landkreis Bernkastel-Wittlich) bis zu 60 Prozent und in den übrigen Regionen in Rheinland-Pfalz bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 Euro.

Förderfähig sind:

Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren inklusive weiterer Aufwendungen, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind (z. B. Skripte, Materialien) oder
Personalausgaben für die Teilnehmenden, sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet und die Personalkosten nicht bereits durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden.

Weitere Informationen zum Förderansatz Betriebliche Weiterbildung

Zum Ausbau der Lese- und Schreibkompetenzen gibt es an vielen Orten in Rheinland-Pfalz Kurse, die auch weitere Grundbildungsthemen wie digitale Grundbildung, finanzielle Grundbildung oder gesundheitsorientierte Grundbildung aufnehmen. Die Kurse werden von nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen und Volkshochschulen durchgeführt und durch Landesmittel sowie den ESF+ gefördert.

In Lerncafés haben Menschen mit Lese- und Schreibschwächen die Möglichkeit, kostenlos und niedrigschwellig ihre Kompetenzen auszubauen und individuelle Anliegen zu besprechen. Diese werden im Rahmen eines ESF+ Projekts von strategischer Bedeutung - das Kompetenznetzwerk Grundbildung und Alphabetisierung Rheinland-Pfalz (Grubinetz) - vorgehalten.

Rahmenbedingungen zum Förderansatz Erhöhung der Schriftsprachkompetenz

Die vorzeitige Beendigung von Ausbildungsverträgen hat für alle Beteiligten oftmals viele Nachteile. Für die Jugendlichen wird ein Ausbildungsabbruch häufig als persönliches Scheitern und damit als demotivierend empfunden. Ein Ausbildungsabbruch birgt gleichzeitig die Gefahr des endgültigen Ausstiegs aus der Ausbildung oder dem Erwerbsleben. In den Betrieben wiederum verursachen vorzeitige Lösungen von Ausbildungsverträgen zusätzliche Kosten, führen zu einer geringeren Auslastung der Ausbildungskapazität und stellen für die betroffenen Betriebe damit eine Belastung dar. Zudem werden freiwerdende Ausbildungsstellen nur selten umgehend besetzt und die Ausbildungsbereitschaft enttäuschter Betriebe verringert sich.

Ziel der Projekte ist es daher, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden bzw. Ausbildungsabbrecherinnen und -abbrecher wieder in das duale Ausbildungssystem zu integrieren und ihnen somit zu einem erfolgreichen Berufsabschluss zu verhelfen.

Rahmenbedingungen zum Förderansatz Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen

Das ESF+-Förderprogramm unterstützt Auszubildende in der einjährigen Krankenpflegehilfeausbildung um Ausbildungsabbrüche zu minimieren und erfolgreich den Berufsabschluss zu erreichen. Das Programm beinhaltet Stütz- und Förderunterricht und sozialpädagogisches Coaching für die Auszubildenden durch einen zertifizierten Bildungsträger.

Rahmenbedingungen zum Förderansatz Assistierte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe

Der Förderansatz zielt darauf ab, Brücken zu bilden zwischen dem raschen technologischen Fortschritt und dem damit verbundenen Strukturwandel der Arbeitswelt, dem Flexibilisierungsdruck von Arbeitgebern und Arbeitnehmer, und der Rolle des Bildungssystems, das für diese sich rasant ändernde Arbeitswelt qualifiziert. Ziel der jeweiligen Projekte ist daher die Entwicklung und Umsetzung berufsbegleitender Studienangebote sowie die Entwicklung und Umsetzung von Anerkennungsverfahren oder Unterstützungsangeboten und die Überarbeitung von berufsbegleitenden Studiengängen und Modulen zum Erwerb digitaler Kompetenzen. Ein berufsbegleitendes oder berufsintegrierendes Studium richtet sich vor allem an Studieninteressierte mit abgeschlossener Berufsausbildung und/oder mehrjähriger Berufserfahrung.

Rahmenbedingungen zum Förderansatz Entwicklung berufsbegleitender Studiengänge

Viele Frauen unterbrechen mit der Gründung einer Familie oder für die Pflege von Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit. Der Wunsch und oft die Notwendigkeit, im Anschluss wieder beruflich aktiv zu werden, kommt dem Arbeitsmarkt entgegen, wo dringend Fachkräfte benötigt werden. Allerdings sind die Herausforderungen des Arbeitslebens in den vergangenen Jahren stetig gewachsen: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Auseinandersetzung mit den persönlichen Kompetenzen und der Umgang mit der fortschreitenden Digitalisierung sind hier nur einige Stichworte. Um diesen Herausforderungen gemeinsam zu begegnen, ist sind die Projekte „Beratungsstelle Neue Chancen+“ ein wichtiger Baustein.

Mit einem umfassenden persönlichen Beratungs- und Qualifizierungsangebot unterstützten die Beratungsstellen Frauen bei allen Fragen rund um ihren Wiedereinstieg oder ihre berufliche Neuorientierung. 

Die „Beratungsstelle Neue Chancen+“ richtet sich an Frauen, die nicht erwerbstätig und bei der Bundesagentur für Arbeit weder arbeitslos noch arbeitssuchend gemeldet sind. Sie dürfen nicht im Bezug von Leistungen nach dem SGBII stehen. Ebenso können sich erwerbstätige Frauen, die sich beruflich weiterentwickeln möchten, unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang beraten lassen.

Rahmenbedingungen zum Förderansatz Beratungsstellen Neue Chancen +


Ziel des Förderansatzes ist es, Menschen im Bereich der Erwachsenenbildung für einen kultursensiblen Unterricht in der Erwachsenenbildung zu qualifizieren. Zudem sollen im Projekt Menschen zur Sprachmittlerin / zum Sprachmittler qualifiziert werden. Die Projekte haben somit zwei Qualifikationsschwerpunkte: Qualifizierung im Bereich "Kultursensibler Unterricht in der Erwachsenenbildung" und „Qualifizierung zur Sprachmittlerin / zum Sprachmittler“.

Durch eine kultursensible Sprachmittlung tragen die Sprachmittlerinnen / Sprachmittler dazu bei, Geflüchteten und Neuzugewanderten den Weg der Integration – auch in denArbeitsmarkt – zu erleichtern. Zudem können so Einkommens- und  Beschäftigungsperspektiven für die fortgebildeten Personen generiert werden, die auf Grundlage der Qualifizierung in der Lage sind, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen. 

Rahmenbedingungen zum Förderansatz Sprachmittlung im Alltag