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Arbeitslosigkeit sinkt im November leicht – Wintermonate für berufliche Weiterbildung nutzen

Im November waren in Rheinland-Pfalz 118.839 Menschen arbeitslos gemeldet. Damit ist die Zahl der Arbeitslosen im Land im Vergleich zum Vormonat leicht zurückgegangen. Insgesamt waren 1.157 Menschen weniger arbeitslos gemeldet als im Oktober, aber 7.386 mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote ging um 0,1 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent zurück. Im November des vergangenen Jahres betrug sie 4,9 Prozent.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer unterstrich vor dem Hintergrund der Transformation der Arbeitswelt die Bedeutung des lebenslangen Lernens und warb bei Betrieben und Beschäftigten dafür, betriebsbedingte Freiräume in den Wintermonaten für berufliche Weiterbildungen zu nutzen: „Berufliche Weiterbildung ist die Grundlage dafür, dass Fachkräfte auf dem neuesten Stand sind: sie sichert die Beschäftigungsfähigkeit und schafft durch Höherqualifizierung die Voraussetzung für einen beruflichen Aufstieg. Gleichzeitig trägt berufliche Weiterbildung entscheidend dazu bei, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu erhalten. Dennoch tun sich Unternehmen gerade in Zeiten voller Auftragsbücher damit oft schwer. Umso mehr sollten sie nun die Wintermonate nutzen und ihre Beschäftigten bei Qualifizierungen unterstützten.“

Arbeits- und Transformationsministerin Dörte Schall betonte diesbezüglich die Bedeutung der Förderprogramme des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). So bietet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung mit dem QualiScheck eine attraktive Förderung an: Wer selbst aktiv wird und sich weiterbildet, kann durch einen Zuschuss aus Landesmitteln und dem ESF+ unterstützt werden. Das Arbeitsministerium fördert mit dem QualiScheck die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch eine Erstattung von 60 Prozent der Weiterbildungskosten. Der maximale Zuschuss beträgt 1.500 Euro.

Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Beschäftigte für anerkannte berufliche Weiterbildungsmaßnahmen Bildungsfreistellung beantragen können. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren. Zudem biete das Weiterbildungsportal des Landes Unterstützung bei der Recherche nach den passenden Weiterbildungsmaßnahmen.

Darüber hinaus unterstützen das Arbeits- und Transformationsministerium und der ESF+ Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000 Euro pro Kalenderjahr. Das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung zielt darauf ab, die berufliche Anpassung der Erwerbstätigen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Fachkräftebedarf auch im Hinblick auf die Transformation und die Digitalisierung der Arbeitswelt begleitend zu unterstützen.

„Unser Ziel ist es, im Bereich der beruflichen Weiterbildung zusätzliche Anreize für Beschäftigte und Unternehmen zu setzen, um mit den Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt Schritt zu halten und sich neue berufliche Perspektiven zu erschließen“, so Schall. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung und der Umstellung auf CO2-arme Arbeits- und Produktionsprozesse leiste Rheinland-Pfalz damit nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Fachkräftesicherung.

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