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EU-Kommission genehmigt 120,5 Millionen Euro für den Europäischen Sozialfonds Plus in Rheinland-Pfalz

Die Europäische Kommission hat das rheinland-pfälzische Programm für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027 angenommen. Damit stehen dem Land in den nächsten sieben Jahren rund 120,5 Millionen Euro aus dem ESF+ für arbeitsmarktpolitische Projekte zur Verfügung.

„Wir werden die Mittel aus dem ESF+ zielgerichtet und bedarfsorientiert dafür einsetzen, die Transformation der Arbeitswelt zu gestalten, lebenslanges Lernen zu fördern, Jugendliche beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu unterstützen sowie die Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen zu erhöhen. Das sind die Schwerpunkte des ESF+-Programms in den nächsten sieben Jahren“, betonte Arbeits- und Transformationsminister Alexander Schweitzer.

Der Minister dankte in diesem Zusammenhang neben der EU-Kommission auch den Arbeitsmarktpartnerinnen und -partnern und den Mitgliedern des ESF+- Begleitausschusses für die Unterstützung bei der Erarbeitung und Abstimmung des Programms. „Zusammen mit der erforderlichen Ko-Finanzierung aus Mitteln des Landes sowie von unseren Arbeitsmarktpartnerinnen und -partnern, wie z.B. Jobcentern und Kommunen, werden wir in den nächsten sieben Jahren viel bewegen, um damit die beruflichen Perspektiven der Menschen im Land zu verbessern. Unser Ziel ist es, dass in diesem Zeitraum mehr als 80.000 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer durch Berufsorientierung, Qualifizierung, berufliche Weiterbildung oder ein Coaching von der Förderung profitieren. In unserer sich rasant verändernden Arbeitswelt bedeutet das für jede einzelne und jeden einzelnen eine individuelle Chance, wodurch auch ein wesentlicher Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden kann“, sagte Schweitzer.

Der ESF+ ist das wichtigste beschäftigungspolitische Instrument der Europäischen Union. In Deutschland ergänzt der ESF+ die nationale Regelförderung dort, wo diese mangels gesetzlicher Grundlage oder aus anderen Gründen Bedarfe nicht bedienen kann, Zielgruppen nicht erreicht oder keine Flächendeckung ihrer Angebote sicherstellen kann. Hier kann der ESF+ vergleichsweise flexibel reagieren. Die Verwaltungsbehörde für den ESF+ in Rheinland-Pfalz hat ihren Sitz im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Nähere Informationen zum ESF+ finden Sie unter www.esf.rlp.de.

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